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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Ruhig bleiben
  • Polizei rufen
  • Schaden erfassen (Fotos)
  • Kontaktdaten Geschädigter/Verursacher aufnehmen
  • KFZ-Sachverständigen kontaktieren

Das H-Kennzeichen (für „historisch“) ist ein offizielles Sonderkennzeichen für Oldtimer mit einem Alter von mehr als 30 Jahren. Es wird allerdings nur an Fahrzeuge vergeben, die weitestgehend im Originalzustand sind oder fachmännisch restauriert wurden.

  • zur Schadensdokumentation bei Unfall sowie Klärung der Schuldfrage
  • zur Bestimmung des Marktwertes (Einkaufs-, Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert)
  • bei Verkauf (Wertgutachten)
  • für die Einstufung der Versicherung sowie einer regelmäßigen Dokumentation des Marktwertes von Luxusfahrzeugen
  • für die Einstufung der Versicherung von optisch und technisch veränderten Fahrzeugen
  • für die Einstufung der Versicherung von Oldtimern
  • zur Dokumentation des Schadens
  • zur Ermittlung der Kosten für eine Reparatur
  • bei Fremdverschuldung: zur Klärung der Schuldfrage
  • bei Eigenverschuldung: zur Klärung der Beteiligung der Versicherung (Teil- oder Vollkasko)

Ein KFZ-Gutachter wird in der Regel vom Geschädigtem beauftragt.

Bei eindeutiger Klärung der Schuldfrage übernimmt der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die Kosten für ein Unfallgutachten.

  • detaillierte Dokumentation des Schadens
  • Ermittlung der Kosten für eine Reparatur
  • Klärung der Schuldfrage
  • Empfehlung für notwendige Reparaturen und Ersatzteile
  • Kostenübernahme
  • bei Eigenverschuldung: Teil- oder Vollkasko?
  • Wiederbeschaffungswert/Restwertermittlung
  • umfassende Beratungs- und Gutachterleistungen
  • alle Fahrzeugtypen (PKW, Oldtimer, Wohnwagen, Sportwagen, Motorrad)
  • Fahrzeugbeschreibung
  • Kennzeichen
  • Tag der Erstzulassung
  • Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung (HU)
  • Fahrzeugart
  • Hersteller
  • Typ/Verkaufsbezeichnung
  • Aufbauart (z.B. Kombi)
  • Schlüsselnummer (HSN/TSN)
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Anzahl der Türen
  • Anzahl der Sitzplätze
  • Farbe
  • Lackierung
  • Kraftstoff (Diesel, Benzin, Hyrid, Elektro, Autogas)
  • Motorart/Zylinderanzahl
  • Leistung/Hubraum
  • Getriebe/Gänge
  • Kilometerstand (abgelesen)
  • Reifen (Achse, Reifenbezeichnung, Hersteller/Typ, Art, Profiltiefe)
  • Serienausstattung
  • Sonderausstattung
  • weitere wertbeeinflussende Faktoren (z.B. Vorschäden, Reparaturen)
  • Zustandsbeschreibung
  • Allgemeinzustand und Wartung
  • Ausstehende Reparaturen
  • Gebrauchsspuren
  • Fotos

Nein, Sie können auch einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.

Sie haben das Recht, sich den Schadensersatz auszahlen zu lassen. Dabei müssen Sie berücksichtigen, dass die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.

Sie können frei die Werkstatt wählen, in welcher die Reparatur vorgenommen werden soll.

  1. Ausfüllen des Formulars
  2. Kostenfreie Erstberatung
    kurzfristiger Termin an einem Ort Ihrer Wahl
  3. Begutachtung des Fahrzeuges
    Schadenerfassung, inkl. Aufnahme aller relevanter Daten plus ausführliche Fotodokumentation des Schadens
  4. Erstellung des Gutachtens
    Direkte Weiterleitung an Versicherung oder Anwalt, Duplikat an Sie per E-Mail oder Post
  5. Abwicklung des Schadens durch Versicherung