Professionelles Unfallgutachten durch Gutachter Stefan
Kostenloses Unfallgutachten für Geschädigte
Unabhängiger KFZ Sachverständiger
Kommt es zu einem Verkehrsunfall, ist der Schrecken meist groß.
Wie ist der Unfall passiert? Wer hat Schuld? Wie groß ist der entstandene Schaden und wer muss für deren Reparatur aufkommen?
Antworten auf diese und ähnliche Fragen liefert ein Unfallgutachten.
Was ist ein Unfallgutachten?
Ein professionelles Unfallgutachten sorgt schnell für Klarheit, denn es beinhaltet nicht nur eine ausführliche Schadensdokumentation, sondern trägt auch zur Klärung folgender Fragen bei:
Rest- bzw. Wiederbeschaffungswert?
Ein Schadengutachten gibt kompetente und gut begründete Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
Auch dann, wenn die Schuldfrage nicht gänzlich geklärt ist, kann ein Gutachten sehr aufschlussreich sein. Je nachdem, wer den Unfall verschuldet hat, beinhaltet ein Gutachten auch Hinweise zum Thema Kostenübernahme.
Um was für einen Fahrzeugtyp es sich handelt, ist dabei irrelevant, denn Unfallgutachten können für PKW und Sportwagen ebenso erstellt werden wie für Oldtimer, Wohnwagen, Motorräder & E-Bikes.
Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Unfallgutachtens?
Wenn Sie ein Unfall- oder Schadengutachten erstellen lassen möchten, füllen Sie zunächst das bereitgestellte Formular aus.
Sie erhalten kurzfristig einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung an einem Ort Ihrer Wahl, gerne auch bei Ihnen zu Hause. Bei diesem Termin wird Ihr Fahrzeug genau begutachtet. Sämtliche Schäden und Daten werden erfasst und mithilfe ausführlicher Fotoaufnahmen dokumentiert.
Idealerweise begutachten wir das Fahrzeug für Sie kostenfrei in unserer Werkstatt und bauen sämtliche Bauteile ab, um auf den ersten Blick nicht sichtbare Schäden entdecken zu können.
Anschließend erfolgt die Erstellung des Unfallgutachtens.
Wir versenden das rechtssichere Gutachten an die zuständigen Behörden, Versicherer, Anwälte oder Gerichte. Darüber hinaus erhalten Sie das Originalgutachten.
Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf.
Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Unfallgutachtens?
Wenn Sie ein Unfall- oder Schadengutachten erstellen lassen möchten, füllen Sie zunächst das bereitgestellte Formular aus.
Sie erhalten kurzfristig einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung an einem Ort Ihrer Wahl, gerne auch bei Ihnen zu Hause. Bei diesem Termin wird Ihr Fahrzeug genau begutachtet. Sämtliche Schäden und Daten werden erfasst und mithilfe ausführlicher Fotoaufnahmen dokumentiert.
Idealerweise begutachten wir das Fahrzeug für Sie kostenfrei in unserer Werkstatt und bauen sämtliche Bauteile ab, um auf den ersten Blick nicht sichtbare Schäden entdecken zu können.
Anschließend erfolgt die Erstellung des Unfallgutachtens.
Wir versenden das rechtssichere Gutachten an die zuständigen Behörden, Versicherer, Anwälte oder Gerichte. Darüber hinaus erhalten Sie das Originalgutachten.
Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf.
Welche Schäden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung?
Für welche Schäden muss die gegnerische Versicherung aufkommen, wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist?
Jeder Schaden, der durch Fremdverschulden entstanden ist, beispielsweise:
- Autounfall – Fahrzeug fährt gegen Ihr Auto
- Sachschaden durch diverse Fremdobjekte, z.B. Gerüste
Dabei werden dann sämtliche Kosten, die durch das Fremdverschulden entstanden sind, gedeckt:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- An- und Abmeldekosten
- Anwaltskosten
Ihre Vorteile bei KFZ-Gutachter Stefan
Mit KFZ- und Unfallgutachter Stefan haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Experten an Ihrer Seite, der für Sie zügig ein Unfallgutachten erstellt – und das unabhängig vom Fahrzeughersteller und -modell.
Bei einem Unfall ist es schließlich wichtig, keine Zeit zu verlieren und die Schuldfrage eindeutig zu klären.
Dabei gilt: Als Geschädigter haben Sie auch Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Gutachter durch die Versicherung des Unfallverursachers.
Welchen Schäden zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung?
Für welche Schäden muss die gegnerische Versicherung aufkommen, wenn die Schuldfrage zu 100% geklärt ist?
Jeder Schaden, der durch Fremdverschulden entstanden ist, beispielsweise:
- Autounfall – Fahrzeug fährt gegen Ihr Auto
- Sachschaden durch diverse Fremdobjekte, z.B. Gerüste
Dabei werden dann sämtliche Kosten, die durch das Fremdverschulden entstanden sind, gedeckt:
Schäden am fremden Fahrzeug, zum Beispiel:
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Abschleppkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- An- und Abmeldekosten
- Anwaltskosten
Ihre Vorteile bei KFZ-Gutachter Stefan
Mit KFZ- und Unfallgutachter Stefan haben Sie einen erfahrenen und kompetenten Experten an Ihrer Seite, der für Sie zügig ein Unfallgutachten erstellt – und das unabhängig vom Fahrzeughersteller und -modell.
Bei einem Unfall ist es schließlich wichtig, keine Zeit zu verlieren und die Schuldfrage eindeutig zu klären.
Dabei gilt: Als Geschädigter haben Sie auch Anspruch auf die Kostenübernahme für einen Gutachter durch die Versicherung des Unfallverursachers.