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Veröffentlicht am: Allgemein

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser nach einem Unfall?

Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser nach einem Unfall?

Nach einem Unfall oder Schaden stehen viele Autofahrer vor der Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – oder braucht es ein richtiges Gutachten? Die Antwort ist klar – vor allem, wenn Sie nicht selbst schuld sind. Wir zeigen, was wann sinnvoll ist.

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Gutachten oder Kostenvoranschlag: Der Unterschied auf einen Blick

Nach einem Unfall oder bei einem Fahrzeugschaden stehen Betroffene oft vor der Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder sollte ein Gutachten erstellt werden? Beide Varianten klingen ähnlich, erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke.

Kostenvoranschlag Gutachten
Ersteller Werkstatt Zertifizierter Gutachter
Inhalt Reparaturkosten Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung…
Beweiskraft Eingeschränkt Vollwertiges Beweismittel
Kosten Günstiger (ca. 50–150 €) Höher – aber kostenfrei bei Fremdverschulden
Anerkennung Eingeschränkt (v. a. bei Versicherung) Juristisch & versicherungstechnisch relevant
Fragen? Jetzt schreiben: WhatsApp

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Ein Kostenvoranschlag reicht bei diesen Autounfällen aus:

  • Kleine Bagatellschäden
  • Schäden unter 750–1.000 €
  • Wenn Sie den Schaden selbst zahlen möchten

 

Achtung: Bei unklarer Schuldfrage oder versteckten Schäden ist der Kostenvoranschlag oft nicht ausreichend!

Wann ist ein Gutachten unverzichtbar?

Ein Unfallgutachten ist erforderlich bei folgenden Unfällen:

  • Bei unverschuldetem Unfall
  • Wenn der Schaden über 750 € liegt
  • Wenn die gegnerische Versicherung zahlt
  • Zur Beweissicherung und Wertermittlung
  • Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen

 

Und: Ein Gutachten ist für Sie kostenfrei, wenn Sie nicht schuld sind – die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Rechnung.

Lassen Sie sich unverbindlich beraten

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Was Sie bei der Versicherungsabwicklung beachten sollten, wenn es heißt Kostenvoranschlag oder Gutachten

Viele Versicherungen verlangen „nur einen Kostenvoranschlag“. Sie haben aber das Recht auf ein vollständiges, unabhängiges Gutachten – das alle Kosten und Werte transparent darstellt.

Ein Kostenvoranschlag unterschlägt oft:

  • Nutzungsausfall
  • Wertminderung
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert

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Leistungen von Gutachter Stefan

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