Nach einem Unfall oder Schaden stehen viele Autofahrer vor der Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt – oder braucht es ein richtiges Gutachten? Die Antwort ist klar – vor allem, wenn Sie nicht selbst schuld sind. Wir zeigen, was wann sinnvoll ist.Gutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser nach einem Unfall?
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Gutachten oder Kostenvoranschlag: Der Unterschied auf einen Blick
Nach einem Unfall oder bei einem Fahrzeugschaden stehen Betroffene oft vor der Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag oder sollte ein Gutachten erstellt werden? Beide Varianten klingen ähnlich, erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke.
| Kostenvoranschlag | Gutachten | |
|---|---|---|
| Ersteller | Werkstatt | Zertifizierter Gutachter |
| Inhalt | Reparaturkosten | Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung… |
| Beweiskraft | Eingeschränkt | Vollwertiges Beweismittel |
| Kosten | Günstiger (ca. 50–150 €) | Höher – aber kostenfrei bei Fremdverschulden |
| Anerkennung | Eingeschränkt (v. a. bei Versicherung) | Juristisch & versicherungstechnisch relevant |
Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?
Ein Kostenvoranschlag reicht bei diesen Autounfällen aus:
- Kleine Bagatellschäden
- Schäden unter 750–1.000 €
- Wenn Sie den Schaden selbst zahlen möchten
Achtung: Bei unklarer Schuldfrage oder versteckten Schäden ist der Kostenvoranschlag oft nicht ausreichend!
Wann ist ein Gutachten unverzichtbar?
Ein Unfallgutachten ist erforderlich bei folgenden Unfällen:
- Bei unverschuldetem Unfall
- Wenn der Schaden über 750 € liegt
- Wenn die gegnerische Versicherung zahlt
- Zur Beweissicherung und Wertermittlung
- Bei Leasing- oder Firmenfahrzeugen
Und: Ein Gutachten ist für Sie kostenfrei, wenn Sie nicht schuld sind – die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die Rechnung.
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Was Sie bei der Versicherungsabwicklung beachten sollten, wenn es heißt Kostenvoranschlag oder Gutachten
Viele Versicherungen verlangen „nur einen Kostenvoranschlag“. Sie haben aber das Recht auf ein vollständiges, unabhängiges Gutachten – das alle Kosten und Werte transparent darstellt.
Ein Kostenvoranschlag unterschlägt oft:
- Nutzungsausfall
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
- Restwert
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Leistungen von Gutachter Stefan
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