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Das Oldtimergutachten (auch: H-Gutachten) ist zwingend erforderlich, wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein H-Kennzeichen beantragen wollen.

Geht es jedoch nur um einen Verkauf oder einen anderen Anlass, sollten Sie mit einem Wertgutachten den Oldtimer durch einen Sachverständigen dokumentieren lassen. Dann verfügen Sie über ein fundiertes Argument, das Ihre Preisvorstellung nachvollziehbar belegt. Bei einer Auseinandersetzung mit der Versicherung oder gar vor Gericht ist eine seriöse Oldtimerbewertung ebenfalls unverzichtbar.

Das Oldtimergutachten in der StZVO

Die Straßenverkehr-Zulassungsordnung (StVZO) beschreibt in ihrem Paragraphen §23 die Anforderungen an ein Oldtimergutachten. Das Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug der Technik und Ästhetik des Originals entspricht.

Ein Oldtimer ist bei entsprechender Pflege nämlich ein Kulturgut, das mindestens vor 30 Jahren erstmals zugelassen wurde.

Auch wenn Ihr Auto die 30 noch nicht erreicht hat, ist eine Dokumentation durch einen Sachverständigen in vielen Fällen zu empfehlen. Das Youngtimer Wertgutachten hilft in allen Streitfällen, sei es beim Verkauf oder bei der Regulierung von Unfallschäden. Denn die Gegenseite wird auch schon bei einem Youngtimer die Bewertung drücken wollen. Gerade bei älteren Fahrzeugen rufen die Beteiligten immer wieder Phantasie-Preise auf, die jeder realistischen Grundlage entbehren. Ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen stellt hingegen den tatsächlichen Wert des Wagens anhand objektiver Kriterien fest und liefert im Streitfall eine solide Grundlage.

Sollte Ihr Fahrzeugwert steigen, werden Sie jährlich durch Gutachter Stefan kontaktiert und bei einem Espresso über die Wertsteigerung informiert.

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