Links überspringen
Veröffentlicht am: Allgemein

Parkschaden ohne Verursacher – So handeln Sie richtig

Parkschaden ohne Verursacher:
So handeln Sie richtig

Sie kommen zurück zum geparkten Auto – und entdecken eine Beule oder Kratzer. Kein Zettel, kein Hinweis. Ein typischer Parkschaden ohne Verursacher. Jetzt ist es wichtig, besonnen und rechtssicher zu handeln. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen – und welche Rolle ein KFZ-Gutachter spielt.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten – unverbindlich

Jetzt anrufen

Parkschaden ohne Verursacher: Sofortmaßnahmen

Schaden dokumentieren

  • Fotos aus mehreren Perspektiven
  • Nahaufnahmen von Lack, Dellen etc.
  • Umgebung mit aufnehmen (z. B. Pfosten, anderes Fahrzeug)

Polizei informieren

Auch wenn der Verursacher flüchtig ist, sollte die Polizei den Vorfall aufnehmen – Sie erhalten eine Tagebuchnummer oder Anzeigeprotokoll.

Zeugen suchen

Fragen Sie Passanten, Anwohner oder Geschäfte. Vielleicht hat jemand etwas beobachtet.

Schaden der eigenen Versicherung melden

Auch wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, sollte der Schaden gemeldet und dokumentiert sein.

WhatsApp starten

Wann lohnt sich ein KFZ-Gutachten bei Parkschaden?

Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:

  • der Schaden über ca. 750 € liegt
  • eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung vorliegt
  • Sie rechtlich sicher auftreten wollen (z. B. bei Anzeige gegen Unbekannt)
  • ein Zivilverfahren oder Streitfall droht

Tipp: Ein Gutachten ist kein Muss, aber kann bei der Schadensregulierung entscheidend helfen – besonders bei Leasing oder Firmenfahrzeugen.

Warum Sie bei Gutachter Stefan gut beraten sind

  • Schnelle Terminvergabe, auch vor Ort
  • Zertifiziert nach DIN EN ISO 17024
  • Über 900 echte 5-Sterne-Bewertungen

Auch bei unklarem Schadenhergang: Erfahrung & Beweissicherung

Jetzt Expertenmeinung kostenlos einholen

Kostenfreie Beratung: 0176 1 222 77 22

In Ihrer Nähe – unsere Standorte auf einen Blick

Wir sind für Sie da in:

Parkschaden ohne Verursacher:
Was zahlt die Versicherung – und wann?

Wenn der Verursacher nicht auffindbar ist, zahlen:

  • Teilkasko: in der Regel nicht
  • Vollkasko: meistens ja, aber mit Selbstbeteiligung und ggf. Rückstufung

 

Deshalb: Schaden dokumentieren, Anzeige erstatten, Gutachten prüfen lassen – und Kosten und Ärger vermeiden.