Sie kommen zurück zum geparkten Auto – und entdecken eine Beule oder Kratzer. Kein Zettel, kein Hinweis. Ein typischer Parkschaden ohne Verursacher. Jetzt ist es wichtig, besonnen und rechtssicher zu handeln. Dieser Beitrag zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen – und welche Rolle ein KFZ-Gutachter spielt.Parkschaden ohne Verursacher:
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Parkschaden ohne Verursacher: Sofortmaßnahmen
Schaden dokumentieren
- Fotos aus mehreren Perspektiven
- Nahaufnahmen von Lack, Dellen etc.
- Umgebung mit aufnehmen (z. B. Pfosten, anderes Fahrzeug)
Polizei informieren
Auch wenn der Verursacher flüchtig ist, sollte die Polizei den Vorfall aufnehmen – Sie erhalten eine Tagebuchnummer oder Anzeigeprotokoll.
Zeugen suchen
Fragen Sie Passanten, Anwohner oder Geschäfte. Vielleicht hat jemand etwas beobachtet.
Schaden der eigenen Versicherung melden
Auch wenn Sie keine Kaskoversicherung haben, sollte der Schaden gemeldet und dokumentiert sein.
Wann lohnt sich ein KFZ-Gutachten bei Parkschaden?
Ein Gutachten ist sinnvoll, wenn:
- der Schaden über ca. 750 € liegt
- eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung vorliegt
- Sie rechtlich sicher auftreten wollen (z. B. bei Anzeige gegen Unbekannt)
- ein Zivilverfahren oder Streitfall droht
Tipp: Ein Gutachten ist kein Muss, aber kann bei der Schadensregulierung entscheidend helfen – besonders bei Leasing oder Firmenfahrzeugen.
Warum Sie bei Gutachter Stefan gut beraten sind
- Schnelle Terminvergabe, auch vor Ort
- Zertifiziert nach DIN EN ISO 17024
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Wir sind für Sie da in:
Parkschaden ohne Verursacher:
Was zahlt die Versicherung – und wann?
Wenn der Verursacher nicht auffindbar ist, zahlen:
- Teilkasko: in der Regel nicht
- Vollkasko: meistens ja, aber mit Selbstbeteiligung und ggf. Rückstufung
Deshalb: Schaden dokumentieren, Anzeige erstatten, Gutachten prüfen lassen – und Kosten und Ärger vermeiden.